Aufforderung zur Schulanmeldung der Lernanfänger 2025

 

Anmeldung der Lernanfänger zum Schuljahr 2025/2026


Im Runderlass des Bildungsministeriums vom 01.07.2020 – 23 – 80100/1-1, Bezug: RdErl.
des MB vom 01.07.2016 (SVBl- LSA S. 109,200), geändert durch RdErl. vom 15.09.2018
(SVBl. LSA S. 150) ist das Verfahren zur Anmeldung der schulpflichtigen Kinder an
Grundschulen geregelt.


Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind bei der
ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule anzumelden.

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden sie schulpflichtig und nehmen nach der Einschulung ihren Schulbesuch wahr. Wir sind diese Schule für die Orte Ströbeck, Langenstein, Aspenstedt, Athenstedt, Mahndorf, Veltensmühle, Böhnshausen.

 

Personensorgeberechtigte müssen ihre Kinder entsprechend der Aufforderung durch
die zuständige Grundschule dort anmelden, unabhängig davon, ob sie einen Umzug planen, ihr Kind vielleicht an einer Schule eines freien Trägers anmelden möchten oder einen Antrag nach § 41 des Schulgesetzte von Sachsen-Anhalt stellen wollen - die Anmeldung muss zunächst an der zuständigen Grundschule erfolgen.


Kinder, die bis zum 30.06.2025 das fünfte Lebensjahr vollenden, können vorzeitig
angemeldet werden.


Für die Anmeldung ist der Personalausweis der Personensorgeberechtigten, die
Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Das Kind ist bei der Anmeldung persönlich vorzustellen.


Anmeldetermin für die Grundschule „Dr. Emanuel Lasker“ (OT Schachdorf Ströbeck)


    Dienstag, 13.02.2024, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr




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